Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reiseangebote
Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die § 651a ff. BGB und die § 4 ff. BGB-InfoV und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen uns, dem Reiseveranstalter, und Ihnen, dem Reisenden.
Diese AGB gelten ausschließlich für unsere Reiseangebote. Für das nicht im Rahmen einer Reise angebotene Fahrtechnik-Training gelten die nachfolgenden AGB nicht.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich (Brief, Fax) oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internetbuchung) erfolgen. Mit der Anmeldung gibt der Reisende ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Reisevertrages ab. Grundlage dieses Angebotes sind die Beschreibungen der Reise auf unserer Homepage und/oder in unserem jeweils gültigen Prospekt und diese AGB. Weichen die Reisebeschreibungen von diesen AGB ab, haben die Reisebeschreibungen Vorrang.
1.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Tourguides oder Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter weder beauftragt noch bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abündern oder über die vertraglich von uns zugesagten Leistungen hinausgehen. Dies gilt insbesondere für Leistungsbeschreibungen der Leistungsträger jeglicher Art, z.B. auf deren Homepage oder in deren Prospekten.
1.3 Der Reisende haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung beim Reisenden zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
1.5 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem Reisenden eine Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zur Verfügung stellen.
1.6. Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir uns für die Dauer von vierzehn Tagen gebunden halten. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende das neue Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige (z.B. Zahlung/Anzahlung) Erklärung annimmt.
1.7 Teilnehmen können nur Personen, die gesund sind sowie den in den jeweiligen Tourenbeschreibungen genannten Anforderungen gewachsen sind. Mountainbike-Touren stellen aufgrund ihres sportlichen Charakters eine hohe Anforderung an die körperliche und psychische Fitness und Gesundheit dar. Radsport – insbesondere das Mountainbiken ist eine Risikosportart, die den Körper stark belastet. Die Angaben zum Schwierigkeitsgrad und der erforderlichen Ausrüstung gehen aus den jeweiligen Touren- oder Programmbeschreibungen hervor. Bitte konsultieren Sie vor der Anmeldung und ggf. vor dem Antritt der Tour Ihren Arzt. Wir behalten uns das Recht vor, vom Reisevertrag zurückzutreten (s. Ziffer 5.1) oder den Reisevertrag zu kündigen (s. Ziffer 7.), wenn der Reisende offensichtlich den Anforderungen einer Tour nicht gewachsen ist. Gleiches gilt, wenn die Ausstattung des Reisenden so mangelhaft ist, dass Dritte und/oder der Reisende selbst hierdurch erheblich gefährdet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Reisende gegen die während der Touren geltenden Helmpflicht verstößt oder der Helm des Reisenden nicht den aktuell gültigen Sicherheitsstandards entspricht.
1.8 Der Reisende hat uns zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhält. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm übermittelten Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Reisende ist weiter verpflichtet, uns von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Aus Beweisgründen empfehlen wir eine schriftliche Anzeige. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, kann er gegebenenfalls für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich gemacht werden.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1 Nach Vertragsabschluss sowie nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig und zu leisten. Die Restzahlung ist – sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist – ohne weitere Aufforderung 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, wenn die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.2 abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht wie vereinbart, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wir vom Reisenden eine angemessene Entschädigung gemäß Ziffer 4.3 verlangen.
2.3 Eine Reiserücktrittskosten- oder eine Reiseabbruchversicherung ist im jeweiligen Reisepreis nicht enthalten.
3. Leistungen, Leistungsänderungen, Preisänderungen
3.1 Umfang und Art der von uns vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss übermittelten Reisebestätigung. Darüber hinaus sind die im Prospekt und/oder auf unserer Homepage enthaltenen Angaben für uns grundsätzlich bindend. Wir sind vor Vertragsschluss berechtigt, Änderungen zu den Prospektangaben vorzunehmen, wenn diese Änderungen nach Erstellung des Reiseangebotes eingetreten sind, die Änderungen so erheblich sind, dass ein Festhalten an den alten Angaben für uns nicht zumutbar ist, und die Änderungen für uns nicht vorhersehbar waren. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
3.2 Änderungen wesentlicher, von uns zu erbringenden Leistungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.3 Wir verpflichten uns, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen
3.5 Bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse sind wir berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
3.6 Der Reisepreis wird nur in dem Umfang erhöht, wie sich die in Ziffer 3.5 genannten Erhöhungen auf den Reisepreis pro Person auswirken.
3.7 Wir verpflichten uns, den Reisenden im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises unverzüglich zu informieren.
3.8 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diesen Anspruch unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Reisenden
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist formlos möglich. Aus Beweiszwecken empfehlen wir Ihnen die Schriftform. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können.
4.3. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der in Ziffer 4.2. dargestellten Grundsätze pauschalisiert und die Entschädigung nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden bei uns wie folgt berechnet:
– bis einschließlich 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des vereinbarten Reisepreises,
– ab 29 Tage vor Reisebeginn: 35% des vereinbarten Reisepreises,
– ab 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des vereinbarten Reisepreises,
– ab 14 Tage vor Reisebeginn: 75% des vereinbarten Reisepreises,
– am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt 100% des vereinbarten Reisepreises.
4.4 Der Reisende ist berechtigt nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die oben genannten Pauschalen.
4.5 Das Recht des Reisenden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
5. Rücktritt durch uns
5.1 Wir können vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Reisende den Anforderungen einer Tour offensichtlich nicht gewachsen ist. Den Rücktritt haben wir unverzüglich zu erklären, sobald wir von dem Rücktrittsgrund Kenntnis erlangt haben oder Kenntnis erlangt haben könnten. Grundsätzlich erhält der Reisende seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wir wiederum im Vertrauen auf Ihre Anmeldung getätigt haben. Jedenfalls haben Sie das Recht, den Nachweis zu führen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag niedriger ist als der von uns verlangte Betrag.
5.2 Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir in der jeweiligen Reisebeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben haben sowie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angegeben haben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen haben. Wir können den Rücktritt bis spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden gegenüber erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhölt der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6. Umbuchungen
6.1 Es besteht kein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf Änderungen der Reiseleistungen, insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisebeginns, des Ortes des Reiseendes, der Verpflegungs- oder Unterbringungsart oder der Beförderungsart.
6.2 Wird auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung vorgenommen, erheben wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 Euro. Dem Reisenden wird das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag niedriger ist als der von uns verlangte Betrag. Durch Umbuchungen anfallende Mehrkosten (z.B. Einzelzimmerzuschlag, Zuschlag für Vollpension) sind zusätzlich zur Umbuchungsgebühr zu entrichten. Bei Umbuchungen, welche zu einer Leistungsreduzierung führen, besteht kein Erstattungsanspruch des Reisenden. Ersparte Aufwendungen werden wir an den Reisenden weiter reichen.
6.3 Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 40. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen (siehe Ziffer 4.3) und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Der Reisende ist berechtigt nachzuweisen, dass uns durch die Umbuchung überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die unter Ziffer 4.3 genannten Pauschalen.
7. Kündigung durch uns
7.1 Wir können den Reisevertrag nach Reisebeginn nach vorheriger Abmahnung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört, wenn sich der Reisende in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für uns unzumutbar ist oder wenn sich nach Antritt der Reise herausstellt, dass der Reisende den Anforderungen der Tour offensichtlich nicht gewachsen ist.
7.2 Im Fall einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, insbesondere den uns eventuell von den Leistungsträgern erstatteten Betrügen, sowie Anrechnung derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangen. Mehrkosten, welche aufgrund einer berechtigten Kündigung durch uns anfallen, trügt der Reisende selbst. Dem Reisenden wird das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag niedriger ist als der von uns verlangte Betrag.
8. Gewährleistungsrechte des Reisenden
8.1 Wir verpflichten uns, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
8.2 Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so hat der Reisende uns den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises (s. Ziffer 8.5) nicht ein.
8.3 Nach der Anzeige des Mangels kann der Reisende von uns zunächst Abhilfe verlangen. Dafür setzt der Reisende uns eine angemessene Frist, innerhalb derer wir den Mangel beheben müssen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wir sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.4 Erfolgt innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
8.5 Für die Dauer des Mangels kann der Reisende Minderung des Reisepreises verlangen
8.6 Nach fruchtlosem Ablauf der angemessenen Frist (s. Ziffer 8.3) kann der Reisende den Reisevertrag kündigen, falls erhebliche Beeinträchtigungen der Reise vorliegen oder ihm eine Fortsetzung der Reise erkennbar unzumutbar ist. Wir verlieren dann den Anspruch auf den Reisepreis und können dann nur noch eine angemessene Entschädigung für unsere bisherigen Aufwendungen verlangen.
8.7 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
8.8 Liegt ein Mangel vor, ist der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.9 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber uns (MTBevents, Sandra Trautmann, Edlingerstraße 15 Rgb., 81543 München) geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglich vereinbarten Reiseendes folgt. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
8.10 Wir empfehlen, dass der Reisende Gepäckschäden, Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige mitteilt. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung spätestens innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Außerdem ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung vor Ort oder uns anzuzeigen.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Bei Mountainbike-Touren besteht naturgemäß ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Schadensrisiko. welches selbst durch umsichtige Planung und Betreuung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Der Reisende hat vor und während der Tour eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass weder durch ihn selbst oder durch sein Material er selbst oder andere zu Schaden kommen.
9.2 Wir bereiten jede Reise gewissenhaft vor. Während der Reise haben ausschließlich wir oder ein von uns eingesetzter Erfüllungsgehilfe das Recht, die Route den Gegebenheiten von Umwelt und Teilnehmern anzupassen und über eine Fortsetzung oder den Abbruch der Tour zu entscheiden. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Reisende, diesen Anordnungen Folge zu leisten.
9.3 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Diese Haftungshöchststumme gilt jeweils je Reisendem und Reise.
9.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags als Fremdleistungen eindeutig als solche bezeichnet werden. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Leistungen, die die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise zum Gegenstand haben, sofern für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich geworden ist.
9.5. Eventuelle über die genannten Haftungsbeschränkungen darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10 Verjährung
10.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den § 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3 Die Verjährung beginnt an dem Tag, der dem Tag des vertraglich vereinbarten Reiseendes folgt.
10.4 Verhandelt der Reisende und wir über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine der beiden Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.5 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Das gilt nicht unter Familienangehörigen.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald feststeht, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens informieren. Gleiches gilt, wenn die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wechselt. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die “Black List” (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu einsehbar.
12. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 Wir unterrichten Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen zu Pass- und Visaerfordernissen sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise maßgeblichen Erfordernisse selbst verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere das Beschaffen und Mitführen von gültigen Reise- und Ausweisdokumenten, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, die auf dem Nichtbefolgen dieser Erfordernisse beruhen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben und uns hieran ein Verschulden trifft.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand, Sonstiges
13.1 Für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht.
13.2 Der Reisende kann uns nur an unserem Geschäftssitz verklagen.
13.3 Wir können den Reisenden an dessen Wohnsitz verklagen. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart.
13.4 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den vorliegenden Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Regelungen in diesen AGB oder anwendbares deutsches Recht.
13.5 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.6 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Gültige Fassung vom Oktober 2015